BÜRGERSCHÜTZENVEREIN ST. ANTONIUS E.V. 1930 MEPPEN        

 

Auszüge aus der Schießordnung für die Alterskategorie 16-55 Jahre

 

§ 7 Silberne Schützenschnur 

Zur Erlangung der silbernen Schützenschnur werden einmalig „85 Ringe" benötigt.  

 

§ 8 3 silberne Eicheln  

Wurde §7 erfüllt kann der Schütze zur Schützenschnur 3 silberne Eicheln erhalten.  

1.Eichel mit „91 Ringen", 2. Eichel mit „93 Ringen", 3.Eichel mit „95 Ringen"  

 

§ 9 Jahresmeisterabzeichen  

Wurden §7 u. 8 erfüllt erhält man nach „3 x 95 Ringen" das Jahresmeisterabzeichen.  

Bei weiteren Wiederholungen erhält der Schütze einen Anhänger mit der entsprechenden Jahreszahl.  

 

Goldene Schützenschnur  

Hat ein Schütze 5 Jahresanhänger und wiederholt die „3 x 95" im laufenden Schießjahr, so hat er Anspruch auf die Goldene Schützenschnur.  

Bei weiteren Wiederholungen erhält der Schütze dann nacheinander eine Schnurplakette,  

1.goldene Eichel, 2.goldene Eichel, 3.goldene Eichel, dann folgen 5 verschiedenartige Becher,  

daraufhin eine Wandplakette …  

 

§10 Großes Leistungsabzeichen  

Bei einem fünfmaligen Erreichen der Höchstringzahl „50 Ringe" im laufenden Schießjahr wird das Große Leistungsabzeichen vergeben.  

 

§11 Plakettenschießen  

Die Bedingungen zur Erlangung einer Plakette sind folgende …  

Bronzene Plakette 43 Ringe  

Silberne Plakette 46 Ringe  

Goldene Plakette 48 Ringe

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