Auszüge aus der Schießordnung für die Alterskategorie 16-55 Jahre
§ 7 Silberne Schützenschnur
Zur Erlangung der silbernen Schützenschnur werden einmalig „85 Ringe" benötigt.
§ 8 3 silberne Eicheln
Wurde §7 erfüllt kann der Schütze zur Schützenschnur 3 silberne Eicheln erhalten.
1.Eichel mit „91 Ringen", 2. Eichel mit „93 Ringen", 3.Eichel mit „95 Ringen"
§ 9 Jahresmeisterabzeichen
Wurden §7 u. 8 erfüllt erhält man nach „3 x 95 Ringen" das Jahresmeisterabzeichen.
Bei weiteren Wiederholungen erhält der Schütze einen Anhänger mit der entsprechenden Jahreszahl.
Goldene Schützenschnur
Hat ein Schütze 5 Jahresanhänger und wiederholt die „3 x 95" im laufenden Schießjahr, so hat er Anspruch auf die Goldene Schützenschnur.
Bei weiteren Wiederholungen erhält der Schütze dann nacheinander eine Schnurplakette,
1.goldene Eichel, 2.goldene Eichel, 3.goldene Eichel, dann folgen 5 verschiedenartige Becher,
daraufhin eine Wandplakette …
§10 Großes Leistungsabzeichen
Bei einem fünfmaligen Erreichen der Höchstringzahl „50 Ringe" im laufenden Schießjahr wird das Große Leistungsabzeichen vergeben.
§11 Plakettenschießen
Die Bedingungen zur Erlangung einer Plakette sind folgende …
Bronzene Plakette 43 Ringe
Silberne Plakette 46 Ringe
Goldene Plakette 48 Ringe